Mittwoch, 29. August 2018



Selbstregulation


Selbstregulation ist eine von Wilhelm Reich entdeckte biologische Funktion, die das soziale Leben regelt. Sie ist angeboren. Ihr Gegenspieler ist die Neurose, die sich in den vier ersten Lebensjahren entwickelt und etabliert. Präventive Möglichkeiten die Selbstregulation zu schützen werden hier vorgestellt. Der Vortrag fand 1992 auf Einladung im IPSO Kindergarten in Berlin Ost statt, in dem ich, John Trettin, ehrenamtlich als Kindergärtner und Berater arbeitete.- Zuvor war ich als sonderpädagogischer Familienhelfer für den Berliner Senat tätig. Das Konzept des IPSO-Kinderladens als "ersten Berliner Kinderladen für Selbstregulation" wurde auf der Jahrestagung 1992 des ostberliner Vereins "Gemeinschaft zur Förderung der Psychoanalyse" von Anette und mir vorgestellt. Allmählich bildete sich eine Gruppe und die Arbeit des Kinderladens in Ostberlin wurde aufgenommen. Für junge Eltern der ehemaligen DDR war es ein Experiment.
Bei Fragen zur Selbstregulation gab es auch die Frage zur Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen. Wie weit darf Selbstregulation gehen. Hier muss klargestellt werden:
Erwachsene haben nicht das Recht Kinder zur Sexualität zu animieren! Das ist nichts anderes als Kindesmissbrauch !!!
Selbstregulation bedeutet auch zu wissen, wo es klare Grenzen geben muss.
Auch Befohlende, wie Kindergärtner haben ein striktes Verbot zur Sexualität mit Kindern. Möchte das Kind etwas zur Sexualität erfahren wollen, sollten Erzieher auf die Eltern verweisen dies zu klären. Ich möchte das dieser Standpunkt völlig klargestellt ist. Auf der anderen Seite ist Pädophilie eine Krankheit, vor der Kinder geschützt werden müssen. Kinder entdecken ihre Sexualität jenseits der Erwachsenen und sie brauchen viel Zeit ihre Eindrücke zu verarbeiten. Erwachsene haben dabei nichts zu suchen, es sei denn die Kinder stellen Fragen. Sollten Erwachsene das Bedürfnis nach Sexualität haben, so kommen dafür nur ebenfalls erwachsene Personen in Betracht. Das ist Selbstregulation unter gesunden Menschen.
Aber auch müssen liebevolle Eltern geschützt werden, die von der "emotionellen Pest" des Kindesmissbrauchs bezichtigt werden. Diese Gruppe erstarkte seit den 90er Jahren. Wenn eine Mutter ihr Kind liebevoll in den Arm nimmt, ist das kein Kindesmissbrauch. Man sollte sich auch von der "emotionellen Pest" nicht einreden lassen, man wäre selber missbraucht worden und wüsste es nur nicht. Kinder brauchen die Liebe der Eltern für ihre Entwicklung. (Ein Beispiel: Eine Analytikerin diagnostizierte einen Missbrauch, der von dem Vater begannen worden wäre. Damit konfrontiert brach der Vater zusammen. Die Situation klärte sich erst nach Jahren durch  eine andere Therapie, in der herauskam, dass der Vater keinen Missbrauch begannen hatte. Trotzdem hatte das zur Folge, dass das Familienleben einen gewaltigen Knacks bekam, der sich auch hinterher nie wieder ganz auflöste.)




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